Das Wort Bin Ich

The Book of Joshua

Berean Study Bible :: Allioli - Arndt Bibel

- Kapitel 20 -

(Numbers 35:9–34; Deuteronomy 4:41–43; Deuteronomy 19:1–14)
1
Then the LORD said to Joshua,
2
Tell the Israelites to designate the cities of refuge, as I instructed you through Moses,
3
so that anyone who kills another unintentionally or accidentally may flee there. These will be your refuge from the avenger of blood.
4
When someone flees to one of these cities, stands at the entrance of the city gate, and states his case before its elders, they are to bring him into the city and give him a place to live among them.
5
Now if the avenger of blood pursues him, they must not surrender the manslayer into his hand, because that man killed his neighbor accidentally without prior malice.
6
He is to stay in that city until he stands trial before the assembly and until the death of the high priest serving at that time. Then the manslayer may return to his own home in the city from which he fled.”
7
So they set apart Kedesh in Galilee in the hill country of Naphtali, Shechem in the hill country of Ephraim, and Kiriath-arba (that is, Hebron) in the hill country of Judah.
8
And beyond the Jordan, east of Jericho, they designated Bezer on the wilderness plateau from the tribe of Reuben, Ramoth in Gilead from the tribe of Gad, and Golan in Bashan from the tribe of Manasseh.
9
These are the cities appointed for all the Israelites and foreigners among them, so that anyone who kills a person unintentionally may flee there and not die by the hand of the avenger of blood prior to standing trial before the assembly.

Die Städte der Zuflucht

(4. Mose 35,9-34; 5. Mose 4,41-43; 5. Mose 19,1-14)
1
Und der Herr redete zu Josue und sprach: Rede zu den Söhnen Israels und sprich zu ihnen:
2
Bestimmet die Städte für die Flüchtlinge, von denen ich zu euch durch Moses gesprochen habe;
3
dass, wer einen Menschen unvorsätzlich getötet hat, sich in dieselben flüchte und dem Zorne des nächsten Verwandten, welcher der Bluträcher ist, entgehen könne.
4
Wenn er sich zu einer dieser Städte flüchtet, soll er vor dem Tore der Stadt stehen bleiben und den Ältesten jener Stadt alles sagen, was ihn als unschuldig erweisen kann, alsdann sollen sie ihn aufnehmen und ihm gestatten, daselbst zu wohnen.
5
Wenn ihn dann der Bluträcher verfolgt, so sollen sie ihn nicht in seine Hand übergeben; denn er hat seinen Nächsten unvorsätzlich erschlagen und es ist nicht erwiesen, dass er vor zwei oder drei Tagen sein Feind war.
6
Und er soll in dieser Stadt wohnen bleiben, bis er sich vor Gericht über seine Tat verantwortet hat und der Hohepriester, der zu jener Zeit sein wird, gestorben ist; dann mag der Totschläger zurückkehren und wieder in die Stadt und sein Haus gehen, von wo er geflohen war.
7
da bestimmten sie Kedes in Galiläa im Gebirge Nephthali, und Sichem im Gebirge Ephraim, und Kariatharbe, das ist Hebron im Gebirge Juda.
8
Und jenseits des Jordans östlich von Jericho bestimmten sie Bosor, welches in der Wüstenebene liegt, aus dem Gebiete des Stammes Ruben, und Ramoth in Galaad aus dem Gebiete des Stammes Gad, und Gaulon in Basan aus dem Gebiete des Stammes Manasse.
9
Diese Städte wurden für alle Söhne Israels und für die Fremdlinge bestimmt, welche unter ihnen wohnten; damit jeder, der einen Menschen unvorsätzlich getötet, dahin fliehe und nicht durch die Hand des Verwandten sterbe, der das vergossene Blut zu rächen begehrte, ehe er vor der Gemeinde gestanden und seine Sache dargelegt hat.